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Konzernorganisation und Insolvenz

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In einer Konzerninsolvenz können parallel verlaufende Insolvenzverfahren über verbundene Unternehmen eröffnet werden. Zwischen diesen Verfahren bestehen rechtliche und tatsächliche Berührungspunkte. Von Gesetzes wegen werden sie unabhängig voneinander durchgeführt. Eine vollständige verfahrensrechtliche Trennung ist jedoch mit der Annahme nicht zu vereinbaren, dass dem Konzern ein grundsätzlich erhaltenswerter wirtschaftlicher Verbundmehrwert zukommt. Deshalb werden in Rechtspolitik und -wissenschaft Koordinationsmöglichkeiten für insolvente Konzernunternehmen erörtert. Gesetzliche Vorschriften hierfür sind weder im deutschen Gesellschafts-, Konzern- und Insolvenzrecht noch im europäischen Insolvenzrecht der EuInsVO vorhanden. Eine konzernfreundliche Auslegung allgemeiner Verfahrensvorschriften stößt schnell an ihre Grenzen. Die vorliegende Untersuchung setzt beim materiellen Organisationsrecht der vertraglich abhängigen Körperschaft an und stellt ihm ein Organisationsrecht der insolventen Körperschaft gegenüber. Beide werden im Hauptteil zum materiellen Krisen und Konzerninsolvenzrecht verbunden. Formelle Koordinationsmittel werden auf ihre rechtlichen Grenzen untersucht.

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2009

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