Abstände und Abstandsflächen im Spannungsfeld von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
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Welche Abstände Gebäude zueinander einhalten müssen, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die Gemeinden können von den normierten Abstandsflächentiefen in den meisten Bundesländern sowohl durch örtliche Bauvorschriften als auch durch bauleitplanerische Festsetzungen abweichen. In den Landesbauordnungen und im Baugesetzbuch sind insofern inhaltsgleiche Regelungsermächtigungen enthalten, die sich jedoch im Hinblick auf das beim Normerlass zu beachtende Verfahren erheblich unterscheiden; das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Vergleich zum bloßen Satzungserlass erheblich aufwändiger und fehlerträchtiger. Die inhaltsgleichen landes- und bundesrechtlichen Regelungen werfen die Frage nach der kompetenzrechtlichen Zulässigkeit auf. Die Arbeit untersucht, wie das Bauordnungsrecht vom Bauplanungsrecht abgegrenzt werden kann und beleuchtet auf dieser Grundlage die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelungen.