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Betriebsänderung

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Der Gesetzgeber hat im Betriebsverfassungsgesetz eine Definition für Betriebsänderungen geliefert, bei denen er es für erforderlich hält, die Betriebsräte zu beteiligen. Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG verlangen immer nach der Mitwirkung des Betriebsrats. Die Auswirkungen auf die Belegschaft sind in der Regel mitbestimmungspflichtig. Gleichzeitig sind bei Betriebsänderungen aber noch einige weitere Ge-setze zu berücksichtigen. Häufig sind Betriebsänderungen verbunden mit Betriebsübergängen nach § 613a BGB, wenn Teile des Betriebes oder der gesamte Betrieb an einen Erwerber übergehen. Die Form des Erwerbs erfolgt oft nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes. Das Buch befasst sich mit folgenden Fragen: - Welche Gremien sind zuständig? Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat? - Was ist eine Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz? Was bedeuten die vielen unterschiedlichen Begriffe? - Was ist ein Interessenausgleich? - Was ist ein Sozialplan? - Was ist ein Nachteilsausgleich? - Was ist ein Betriebsübergang nach § 613a BGB? - Welche Formen des Betriebsübergangs gibt es nach dem Umwandlungsgesetz? - Welche Personalplanungsunterlagen benötigt der Betriebsrat als Hilfsmittel für seine Arbeit? - Wie ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführen? - Wie steht es mit dem besonderen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmervertretungen? - Wie wird der Schutz durch Betriebsräte bei Abspaltungen, Aus-gliederungen oder Stilllegungen durch das Übergangs- und Restmandat gesichert?

Publikation

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Betriebsänderung, Karl Michael Scheriau

Sprache
Erscheinungsdatum
2014
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