Das Neugründungsförderungsgesetz und die NeuFÖR
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Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) kommen Betriebe unter gewissen Voraussetzungen bei Neugründungen und Übertragungen in den Genuss der Steuerbefreiung bestimmter Abgaben und Gebühren. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht alle Befreiungen, die bei einer Neugründung gewährt werden, bei der Übertragung eines Betriebes anwendbar sind. Mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. Dezember 2008 wurden die Richtlinien zum NeuFöG erlassen. Die NeuFöR stellen einen Auslegungsbehelf zum NeuFöG und den dazu ergangenen Verordnungen dar. Die NeuFöR sind bereits mit 19. Dezember 2008 anzuwenden. Das vorliegende Buch richtet sich vorrangig an die Praktiker in den beratenden Stellen und den Behörden sowie den Parteienvertretern als umfangreiches Nachschlagewerk. Darüber hinaus bietet es dem Betriebsneugründer bzw. Übernehmer eines Betriebes einen umfassenden Überblick über die Begünstigungen des NeuFöG.