Die Arbeitnehmerüberlassung als Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes in Deutschland
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Die Arbeitnehmerüberlassung – meist als „Leiharbeit“ bezeichnet – steht seit Jahrzehnten in der rechtlichen und vor allem rechtspolitischen Diskussion. Gerade derzeit ist sie im Hinblick auf die eintretende Rezession und die kürzlich verabschiedete EG-Richtlinie aktuelles Thema. Die Beschäftigungsform wird auf Grundlage der Änderungen durch die Hartz-Gesetze dargestellt. Ihre rechtlichen wie praxisbezogenen Auswirkungen werden kritisch hinterfragt und an der EG-Richtlinie gemessen. So werden Lösungsansätze entwickelt, um das deutsche Recht zu einem effizienteren Instrument der Beschäftigungsförderung zu entfalten. Dazu werden auch rechtsvergleichend Regelungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten herangezogen. Die Problembereiche der Materie werden von der bedeutungslos gewordenen PSA über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, die konzerninterne Überlassung hin zum geforderten Mindestlohn einer umfassenden Systemlösung zugeführt. Weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz des equal pay, dessen Ausnahmen und damit auch die Frage nach der Tariffähigkeit christlicher Gewerkschaften. Die zentralen Forderungen sind: Flexibilisierung, Förderung der Weiterbildung und Mindestlohn.