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Die Arbeit untersucht, wie der im „Caroline I“-Urteil angesprochene „Gedanke der Prävention“ beim Ersatz von Nichtvermögensschäden effizient zu verstehen ist und welche praktischen Konsequenzen dies für das Haftungsrecht hat. Es wird analysiert, ob eine effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen Schadensrecht vereinbar ist. Der erste Teil bietet eine Einführung, während der zweite Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts hinsichtlich des Ersatzes von Nichtvermögensschäden aufgrund von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung) enthält. Hierbei wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht mikroökonomisch gestaltet sein muss, um sowohl potenziellen Schädigern als auch Geschädigten Anreize für wünschenswertes Verhalten zu geben. Im abschließenden Teil wird geprüft, ob und wie diese ökonomischen Prinzipien in geltendes Recht umgesetzt werden sollten. Wenn die Gerichte diese Aufgabe übernehmen, zeigen sich schnell Grenzen, da sie auf Gesetzesauslegung beschränkt sind. Wird die Verantwortung hingegen dem Gesetzgeber übertragen, ist dessen Handlungsspielraum durch die Verfassung begrenzt und damit größer. Dies untermauert die ökonomische Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
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Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden, Jan-Patrick Bost
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- 2009
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