Versorgungsausgleich aktuell
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Der Versorgungsausgleich wird reformiert: Die materiellrechtlichen Normen wandern aus dem BGB in das neu geschaffene Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), die Verfahrensvorschriften finden sich im neuen FamFG. Sämtliche Neuregelungen treten am 1.9.2009 in Kraft. Innerhalb eines Jahres werden dann alle Versorgungsausgleichssachen auf das neue Teilungssystem umgestellt. Für Rechtsanwälte und Richter ändert sich die Arbeitspraxis dadurch erheblich. Die wichtigsten Änderungen: - Grundsatz der internen Teilung: eine „Umrechnung“ der Rentenanwartschaften findet nicht mehr statt - Das Rentnerprivileg entfällt - Bei geringen Ausgleichsbeträgen sowie kurzer Ehedauer findet kein Versorgungsausgleich mehr statt - Eheleute haben zukünftig mehr Möglichkeiten, durch Vereinbarungen ihre Altersversorgung selbst zu gestalten. Durch Entfallen der richterlichen Genehmigungspflicht erwächst den beratenden Rechtsanwälten aber auch ein größeres Haftungsrisiko. Das Einführungswerk stellt die Neuregelungen in klarer und prägnanter Weise vor und zeigt deren praktische Auswirkungen. Es enthält bereits Musteranträge/-tenorierungen, Formulierungsbeispiele, Ablaufdiagramme sowie einen umfangreichen Teil mit Fällen und Lösungen. Eine Synopse erleichtert den Vergleich zwischen altem und neuem Recht. Der Autor befasst sich als Richter am Oberlandesgericht München seit vielen Jahren mit dem Familienrecht. Er ist Mitglied der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstags und als Referent in der Praktikerfortbildung bekannt.