Die Scheidung und ihre Folgen in China im Vergleich mit dem deutschen Recht
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Die Ehe ist wie kaum ein anderes Rechtsinstitut sehr stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Das chinesische Recht gehört zum kontinental- europäischen Rechtssystem. Trotz des unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds weist das chinesische Eherecht viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Eherecht auf. Das beruht auch darauf, dass sich der chinesische Gesetzgeber bei der Gestaltung des Eherechts an vielen Regelungen des deutschen Familienrechts orientiert und sie der besonderen Lage der chinesischen Nation angepasst hat. In dieser Arbeit werden die rechtsgeschichtlichen Entwicklung und das gegenwärtig geltende chinesische Ehegesetze dargestellt. Eine gescheiterte Ehe kann auch in China, allerdings unter anderen Voraussetzungen, geschieden werden. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen für eine Scheidung nach dem chinesischen Ehegesetz dargestellt und mit den deutschen Scheidungsvoraussetzungen verglichen. Für den deutschen Leser dürfte es vor allem von Interesse sein, dass das chinesische Scheidungsrecht noch weitgehend vom Schuldprinzip bestimmt ist und der an der Zerrüttung der Ehe schuldige Teil sogar Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist. Hervorzuheben ist auch, dass das Scheidungsverfahren erst dann durchgeführt werden kann, wenn ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorangegangen ist. Ausführlich werden auch die im Einzelnen sehr unterschiedlichen Scheidungsfolgen dargestellt. Wegen der anderen Wirtschaftsordnung bestehen vor allem hinsichtlich der güterrechtlichen Ansprüche und der Verteilung von Wohnung und Hausrat gravierende Unterschiede zum deutschen Recht. Aus dem Vergleich des deutschen mit dem chinesischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht werden einzelne Regelungen rechtspolitisch kritisiert und Wege für eine Reform aufgezeigt.