Zur Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen
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Die Frage der Rückübernahme von ausreisepflichtigen Vietnamesen in Deutschland sorgte vor gut 14 Jahren für Spannungen in der Beziehung zwischen Deutschland und Vietnam. Von der düsteren Zeit soll eine Lehre für die Zukunft gezogen werden, insbesondere wenn Vietnam als Herkunftsland derzeit wiederum mit denselben Problemen wie damals konfrontiert wird. Wegen Streitigkeiten mit Zielländern über den Umfang des zurückzunehmenden Personenkreises, die Voraussetzungen für die Rückübernahme und das Umsetzungsverfahren können Außenbeziehungen Vietnams erneut in Gefahr geraten. Für Deutschland sind diese Zusammenarbeitserfahrungen nützlich bei der gegenwärtigen Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens mit „Problemländern“. Diese Arbeit analysiert zunächst theoretische, vertragliche und gewohnheitsrechtliche Grundlagen der Verpflichtung von Staaten zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen, deren Aufenthalt im Ausland nicht mehr geduldet wird. Diese Verpflichtung wird seit Anfang der 90er Jahre verbreitet anerkannt, nachdem immer wieder neue Wellen von Migranten infolge der Öffnung des Eisernen Vorhangs entstanden. Danach wird die Situation der vietnamesischen Diaspora in Deutschland, besonders nach der Wiedervereinigung bis 1995, dargestellt, wobei Schwerpunkt auf die Rechtstellung von vietnamesischen Arbeitnehmern gelegt wird, die aufgrund eines Regierungsabkommens mit der DDR angeworben wurden. Die Politik Deutschlands und Vietnams gegenüber dieser Diaspora erklärt ihre Einstellungen bei Verhandlungen zur Rückübernahme von ausreisepflichtigen Vietnamesen. Obwohl Deutschland mittels erheblicher Druckmaßnahmen die Zustimmung Vietnams zur unbegrenzten Rückübernahme erzwingen konnte, ohne den besonderen Status von Vertragsarbeitern zu berücksichtigen, wurde auch Misstrauen gesät. Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens erfuhr deshalb anfangs große Schwierigkeiten, die wiederum bilaterale Beziehungen beeinträchtigten. Das deutsch-vietnamesische Rückübernahmeabkommen vom 21.7.1995 wird dann im Vergleich mit anderen Abkommen, die Deutschland bzw. Vietnam mit Drittländern zur Rückübernahme von ausreisepflichtigen Personen abgeschlossen haben, inhaltlich analysiert. Dabei werden Vorwürfe wegen der Unvereinbarkeit des Abkommens mit Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Datenschutz, einbezogen. Schließlich wird die Perspektive der Umsetzung des Abkommens unter Berücksichtigung der gemeinsamen Rückführungspolitik der Europäischen Union und der aktuellen Rechtslage Deutschlands und Vietnams bezüglich Rückführung und Rückübernahme von ausreispflichtigen Personen prognostiziert.