Streikrecht entsandter ausländischer Arbeitnehmer im inländischen Betrieb
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Katharina Paukner macht es sich in der vorliegenden Dissertation zur Aufgabe, das Streikrecht ausländischer entsandter Arbeitnehmer im deutschen Betrieb zu untersuchen. Das Ziel der Arbeit besteht vor allem darin, den personellen und sachlichen Schutzbereich sowie die Grenzen des Streikrechts in vier bestimmten Konstellationen zu erarbeiten. Zusätzlich erläutert die Autorin das Recht der entsandten ausländischen Arbeitnehmer, Streikarbeit zu verweigern. Trotz der fortschreitenden Internationalisierung von Unternehmen haben sich bislang nur wenige wissenschaftliche Beiträge dem Streikrecht in diesem grenzüberschreitenden Zusammenhang gewidmet. Die Verfasserin zeigt, unter welchen Voraussetzungen ein solches Streikrecht und ein Verweigerungsrecht grundsätzlich bestehen. Sie untersucht diese Rechte daher nicht nur anhand der Besonderheiten des deutschen Arbeitskampfrechts. Vielmehr betrachtet sie das Streikrecht und das Verweigerungsrecht auch im Rahmen internationaler Rechtsquellen. Dieser breit angelegte Blick auf das Streikrecht ausländischer Entsandter soll zu einer Diskussion anregen, die internationales Recht nicht - wie häufig geschehen - ausblendet, sondern das im deutschen Recht gefundene Ergebnis an Völkerrecht und Europarecht misst. Zu den untersuchten internationalen Rechtsquellen zählen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Europäische Sozialcharta, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Übereinkommen Nr. 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Grundrechts-Charta, europäische Richtlinien und Verordnungen und schließlich die europäischen Grundfreiheiten. Indem Katharina Paukner das Streikrecht beschreibt, ergründet sie zudem dessen Umfang im Zusammenhang mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Unterstützungsstreik. Im Ergebnis stellt sie fest, dass ausländische entsandte Arbeitnehmer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im deutschen Betrieb in den untersuchten Konstellationen sowohl über ein Streikrecht als auch über ein Recht, Streikarbeit zu verweigern, verfügen.