Die Freigabe im Insolvenzverfahren
Autoren
Parameter
Mehr zum Buch
Die Freigabe eines Gegenstandes aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter wirft eine Vielzahl sowohl allgemeiner insolvenzrechtlicher als auch gesellschafts- und ordnungsrechtlicher Probleme auf. Im ersten Abschnitt werden neben der Rechtsnatur die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Freigabe aufgezeigt. Dabei wird insbesondere der Meinungsstreit über die Zulässigkeit der Freigabe in der Gesellschaftsinsolvenz ausführlich dargestellt und diskutiert. Im zweiten Teil wird die Neuregelung des § 35 InsO untersucht, welche häufig als „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners bezeichnet wird. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkung die „Negativerklärung“ nach § 35 Abs. 2 InsO auf bestehende Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. Miet- und Arbeitverhältnisse hat. Berücksichtigung fand dabei auch die Rechtsprechung des BAG in seiner Entscheidung vom 10.04.2008. Der dritte Teil setzt sich mit den Problemen der Freigabe beim Aufeinandertreffen von Ordnungs- und Insolvenzrecht insbesondere im Zusammenhang mit altlastenverseuchten Grundstücken auseinander. Es stellt sich dabei die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Rahmen eine Freigabe auch dann zulässig sein kann, wenn von dem betreffenden Grundstück aufgrund einer Dekontamination eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne ausgeht. Nimmt die Ordnungsbehörde zur Gefahrenbeseitigung eine Ersatzvornahme vor, wird in Rechtsprechung und Literatur lebhaft darüber gestritten, ob die Masse, § 55 Abs. 1 InsO oder letztlich die Allgemeinheit durch quotale Befriedigung, § 38 InsO, für die daraus entstehenden Kosten haftet. Diskutiert wird weiter die Zulässigkeit der Freigabe von Anlagen i. S. d. Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. i. S. d. Bundesberggesetzes durch den Verwalter zur Schonung der Masse.
Buchkauf
Die Freigabe im Insolvenzverfahren, Alexandra Bai
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2009
Lieferung
Zahlungsmethoden
Deine Änderungsvorschläge
- Titel
- Die Freigabe im Insolvenzverfahren
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Alexandra Bai
- Verlag
- Kovač
- Erscheinungsdatum
- 2009
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3830044070
- ISBN13
- 9783830044079
- Reihe
- Schriftenreihe Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Freigabe eines Gegenstandes aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter wirft eine Vielzahl sowohl allgemeiner insolvenzrechtlicher als auch gesellschafts- und ordnungsrechtlicher Probleme auf. Im ersten Abschnitt werden neben der Rechtsnatur die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Freigabe aufgezeigt. Dabei wird insbesondere der Meinungsstreit über die Zulässigkeit der Freigabe in der Gesellschaftsinsolvenz ausführlich dargestellt und diskutiert. Im zweiten Teil wird die Neuregelung des § 35 InsO untersucht, welche häufig als „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners bezeichnet wird. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkung die „Negativerklärung“ nach § 35 Abs. 2 InsO auf bestehende Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. Miet- und Arbeitverhältnisse hat. Berücksichtigung fand dabei auch die Rechtsprechung des BAG in seiner Entscheidung vom 10.04.2008. Der dritte Teil setzt sich mit den Problemen der Freigabe beim Aufeinandertreffen von Ordnungs- und Insolvenzrecht insbesondere im Zusammenhang mit altlastenverseuchten Grundstücken auseinander. Es stellt sich dabei die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Rahmen eine Freigabe auch dann zulässig sein kann, wenn von dem betreffenden Grundstück aufgrund einer Dekontamination eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne ausgeht. Nimmt die Ordnungsbehörde zur Gefahrenbeseitigung eine Ersatzvornahme vor, wird in Rechtsprechung und Literatur lebhaft darüber gestritten, ob die Masse, § 55 Abs. 1 InsO oder letztlich die Allgemeinheit durch quotale Befriedigung, § 38 InsO, für die daraus entstehenden Kosten haftet. Diskutiert wird weiter die Zulässigkeit der Freigabe von Anlagen i. S. d. Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. i. S. d. Bundesberggesetzes durch den Verwalter zur Schonung der Masse.