Angewandte Rechtstheorie
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Die vorliegende Einführung in die Rechtstheorie verfolgt einen neuartigen Ansatz: Rechtstheorie soll zugleich Theorie und Anweisung zum Handeln sein. Sie ist damit sowohl Reflexion über das, was wir als Juristinnen und Juristen tatsächlich tun, als auch Handlungsorientierung für das, was wir tun sollten. Die Studierenden erhalten einen Überblick über die historischen und aktuellen Konzepte des Rechts und lernen, diese Konzepte in typische Gruppen einzuordnen sowie sie auf konkrete Fälle anzuwenden. Dadurch üben sie die Fähigkeit zu pluralistischer, grundsätzlicher Argumentation. In didaktischer Absicht werden die wichtigsten rechtstheoretischen Positionen einander gegenübergestellt. Darüber hinaus soll die Lektüre von Originaltexten und Kommentaren die Fähigkeit schärfen, die hinter einem Text liegenden Konzepte zu erkennen. Drei durchgehend thematisierte Fallbeispiele belegen die praktische Relevanz der behandelten Theorien für die tägliche juristische Arbeit.