Die Rechte und Befugnisse des Verletzten im Strafverfahren gegen Jugendliche
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Die Stellung des Verletzten im Strafverfahren wurde in den letzten 30 Jahren erheblich gestärkt. Gleichwohl beschränkte sich die Diskussion um die Rolle des Verletzten im Strafverfahren lange Zeit auf den Erwachsenenbereich und klammerte das Jugendstrafverfahren weitestgehend aus. Erst in den letzten Jahren trat nach und nach auch im Verfahren gegen Jugendliche die Erkenntnis in den Vordergrund, dass es nicht angemessen ist, die rechts- und sozialstaatliche Fürsorge allein dem jugendlichen Delinquenten zu widmen, sondern dass auch die Interessen und Belange des Deliktsopfers zu berück-sichtigen sind. Nach einer Vielzahl rechtspolitischer Aktivitäten mit dem Ziel, die Rechte und Befugnisse des Verletzten im Jugendstrafverfahren zu stärken, trat letztlich am 31. Dezember 2006 das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz in Kraft. Die Untersuchung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Befugnisse des Verletzten im Strafverfahren gegen Jugendliche eingehend zu beleuchten. Dabei wird sich die vorliegende Arbeit, neben der Frage nach der Anwendbarkeit der strafprozessualen Verletztenrechte im Verfahren gegen Jugendliche, schwerpunktmäßig mit den opferschutzrechtlichen Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz auseinandersetzen.