Völkermord und humanitäre Intervention
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Kann Völkermord verhindert werden? Oder müssen wir uns auch in Zukunft in Fällen wie Ruanda oder Darfur mit der Rolle der Zuschauers begnügen? Dass die staatliche Souveränität dort aufhört, wo Völkermord beginnt, ist inzwischen international anerkannt. Humanitäre Interventionen zur Beendigung eines Völkermords passieren jedoch nur, wenn sich die Vereinten Nationen auf ein Eingreifen einigen können. Präziser ausgedrückt: Wenn die politischen Interessen der Großen Fünf nicht gegen eine Intervention sprechen und wenn sich genügend Staaten finden, die sich an einer Intervention beteiligen. Unter diesen Umständen können Staatsoberhäupter wie Sudans Präsident al-Baschir frei schalten und walten - mit einer humanitären Intervention brauchen sie nicht zu rechnen. Die Vereinten Nationen müssen sich daher die Frage stellen, ob objektiver und interessenunabhängiger mit diesen Verbrechen umgegangen werden kann. Diese Studie untersucht, ob ein legitimes Regime humanitärer Interventionen in der heutigen internationalen Staatengemeinschaft realisierbar ist. Ein legitimes Regime bedeutet in diesem Fall, dass eine ständige UN-Truppe nach der Feststellung eines Völkermords durch eine politisch unabhängige Kommission automatisch im Krisengebiet eingreift. Ein solcher Interventionsautomatismus hat das Potenzial, alle Staatsoberhäupter dieser Erde vom Instrument des Völkermords abzuschrecken. Die Realisierbarkeit des legitimes Regimes wird entsprechend der Liberalen Theorie Internationaler Beziehungen von Andrew Moravcsik in zwei Schritten analysiert: Zuerst stellt sich die Frage, wie eine Staatspräferenz zur Verhinderung von Völkermord innerhalb eines Staates entsteht. Schließlich wird mit Hilfe des Neoliberalen Institutionalismus von Robert O. Keohane überprüft, unter welchen Bedingungen eine Kooperation zwischen Staaten in diesem Feld möglich ist.