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Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung

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Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 die beiden bisherigen Fürsorgeleistungen für Erwerbslose, die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe, zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Eingangs werden die historischen Wurzeln der Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung erkundet. Nach einem kurzen Blick auf andere Beschäftigungsformen jenseits des klassischen Arbeitsverhältnisses widmet sich der Verfasser der Problematik, ob die Ein-Euro-Jobs mit dem verfassungsrechtlichen Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit vereinbar sind. Im Zentrum steht die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen, die Rechte und Pflichten zwischen dem Hilfebedürftigen, dem Träger der Grundsicherung sowie dem Maßnahmeträger. Der Autor zeigt zudem Möglichkeiten des Hilfebedürftigen auf, nachträglich eine Vergütung für seine erbrachte Arbeitsleistung zu erlangen, falls die ausgeführten Arbeiten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusätzlichkeit oder des öffentlichen Interesses erfüllten - der Ein-Euro-Job also rechtswidrig war.

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Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung, Andreas Jenak

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2009
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