Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa
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Inhalt: Band VI „Europäische und universelle Grund- und Menschenrechte“ ist aufgrund der Themenvielfalt auf zwei Halbbände aufgeteilt. Zunächst erscheint der zweite Teilband „Europäische Grundrechte II – Universelle Menschenrechte“; der erste Teilband „Europäische Grundrechte I“ folgt im Frühjahr 2010. In einem gesonderten Teil werden zunächst – in Fortführung des ersten Teilbandes – die nationalen, im Grundgesetz normierten Grundrechte in den Kontext zu den Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) gestellt. Schließlich wird auch das Verhältnis des EuGH zu den nationalen Gerichten näher untersucht. Den Schwerpunkt des Bandes bilden die universellen Menschenrechte. Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit jedem Menschen gleichermaßen zustehen; sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet. Die international maßgebliche Quelle ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen. Die zentralen Menschenrechtsinstrumente sind dabei der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (also Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte und justizielle Menschenrechte) und der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (z. B. Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder etwa das Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung). Beide UN-Pakte sind für alle Mitgliedstaaten bindendes Recht. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln, so etwa die Genfer Flüchtlingskonvention.