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Anwaltliches Mandatsverhältnis zum Betriebsrat

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Der Betriebsrat ist dem Rechtsanwalt kein normaler Mandant: Ihm fehlt die umfassende Außenrechtsfähigkeit. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt ihm als Gremium nur eine funktionale Innenrechtsfähigkeit im Verhältnis zum Arbeitgeber ein. Eigene Interessen hat der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht; er repräsentiert allein Belegschaftsinteressen. Die Belegschaft, erst recht nicht rechtsfähig, kann sich keines Rechtsanwalts bedienen. Diese Besonderheiten strahlen auf das anwaltliche Mandatsverhältnis zum Betriebsrat ab und werden mit Blick auf die Folgen für dieses «Außenrechtsverhältnis» untersucht.

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Anwaltliches Mandatsverhältnis zum Betriebsrat, Bernd Haas

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2009
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