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Materiell rechtswidrig beschaffte Beweismittel im Zivilprozess

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Am 1. Januar 2011 wird voraussichtlich die eidgenössische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Dieses Jahrhundertwerk enthält eine gesetzliche Regelung zu materiell rechtswidrig beschafften Beweismitteln. Der Umgang mit solchen Beweismitteln ist praktisch bedeutsam und theoretisch anspruchsvoll. Das vorliegende Buch will der Praxis auf einer soliden dogmatischen Grundlage Lösungen anbieten. Im ersten Teil wird in die Problematik eingeführt, indem insbesondere die Problemstellung abgegrenzt und ihre Bedeutung beschrieben wird. Im zweiten Teil wird dargestellt, wie die kantonalen Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Lehre dem Problem vor dem Erlass der eidgenössischen ZPO begegnet sind. Im dritten Teil erfolgt eine Interpretation der auslegungsbedürftigen einschlägigen Regelung von Art. 152 Abs. 2 ZPO. Die Schlussfolgerungen dieser Auslegung dienen im vierten Teil als Grundlage für die Beantwortung von Einzelfragen, die sich im Umgang mit materiell rechtswidrig beschafften Beweismitteln stellen können. Der Verfasser stellt sich in zeitlicher Hinsicht auf den Standpunkt des Inkrafttretens der eidgenössischen ZPO. Wird von bisherigen Regelungen gesprochen, so sind damit die kantonale Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre vor dem Inkrafttreten der eidgenössischen ZPO gemeint. Ist von geltender Regelung die Rede, so ist damit das Regime unter der neuen ZPO angesprochen.

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2009

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