FamFG
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Zum 1.9.2009 tritt das neue FamFG in Kraft. Es löst die bisherigen Regelungen in Buch 6 und Buch 9 der ZPO, das FGG und das FrhEntzG ab. Es gilt für alle Verfahren in Familiensachen, Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Registersachen, Freiheitsentziehungssachen sowie in Aufgebotssachen. Der neue Berliner Kommentar behandelt alle Regelungen des FamFG – den allgemeinen wie auch den besonderen Teil. Das von Dr. Dirk Bahrenfuss herausgegebene Werk - kommentiert fundiert und praxisbezogen das gesamte FamFG - ist von einem hochspezialisierten Autorenteam verfasst (u. a. Familienrichter, Rechtsanwälte und Notare) - berücksichtigt die bis zum Inkrafttreten des FamFG noch eintretenden Änderungen, insb. durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs, das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sowie die neuen Regelungen zur Patientenverfügung.
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