Designschutz
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Bei der Einordnung des rechtlichen Schutzes der Produktgestaltung ergeben sich vergleichbare Probleme wie bei der Einordnung der Disziplin „Design“ selber: Der rechtliche Schutz passt in viele Raster vom Geschmacksmusterrecht über den Schutz als angewandte Kunst durch das Urheberrecht, als dreidimensionale Marke durch das Markenrecht bis hin zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Mit der weitgehenden Harmonisierung des Geschmacksmusterrechts auf europäischer Ebene und der damit einhergehenden Verbesserung des rechtlichen Schutzes der Designer wurde es erforderlich, die Schutzrechtskumulierung zu überdenken. Es gilt Wertungswidersprüche zu verhindern und ein ausgewogenes Schutzsystem zur Verfügung zu stellen. Besondere Beachtung verdient dabei der urheberrechtliche Schutz, den der europäische Gesetzgeber kumulativ zum Schutz durch das Geschmacksmuster vorschreibt, dessen Schutzvoraussetzungen jedoch ausdrücklich in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Untersuchung widmet sich der zentralen Frage, welche Mindestanforderungen an die Gestaltungshöhe bei Gebrauchsgegenständen gestellt werden müssen, um in den urheberrechtlichen Schutzbereich zu fallen.