Fahrkompetenz bei Patienten mit Gedächtnisstörungen oder beginnender Alzheimer-Demenz
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Das Autofahren stellt komplexe Anforderungen an das Gehirn. Es setzt eine Vielzahl kognitiver Fähig- und Fertigkeiten wie Gedächtnis-, Konzentrations-, und Aufmerksamkeitsleistungen ebenso voraus wie die Bewältigung von Doppelaufgaben, Impulskontrolle, Selbsteinschätzung oder planerisches Denken. Im Verlauf des normalen Alterungsprozesses vermindern sich viele kognitive Funktionen. Das muss sich jedoch nicht auf das Autofahren auswirken. Durch Erfahrung, Routine und entsprechende Fahrweise können Beeinträchtigungen meist ausgeglichen werden. Erst das Auftreten von Erkrankungen, die mit Hirnfunktionsstörungen assoziiert sind, stellt die Fahrkompetenz in Frage. Eine besondere Rolle nehmen Gedächtnisstörungen und die beginnende Alzheimer-Demenz ein. Für Betroffene, Angehörige und Hausärzte ist es schwierig zu beurteilen, wann und ob Gedächtnisstörungen den Grad einer beginnenden Alzheimer-Demenz erreichen und wie lange die Fahrkompetenz mit dieser Erkrankung noch erhalten bleibt. Bislang gibt es aufgrund empirischer Studien keine hinreichend sicheren Indikatoren für eine mangelnde Fahrkompetenz; auch fehlen operationalisierte diagnostische Kriterien für deren mögliche Anwendung. Trotz der hohen Alltagsrelevanz fehlt es gerade in Deutschland an wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema. In der vorliegenden Arbeit wird die Fahrkompetenz bei Patienten mit Gedächtnisstörungen oder einer beginnenden Alzheimer-Demenz untersucht. Im Theorieteil werden zunächst die Alzheimer-Erkrankung sowie das Bild der Leichten Kognitiven Störung dargestellt (Kap. II 1 und 2). Es folgt die Beschreibung bisheriger Erkenntnisse zur Fahrkompetenz bei Gedächtnisstörungen oder beginnender Alzheimer-Erkrankung (Kap. II 3). Anschließend wird die Rechtslage bei der Beurteilung der Fahreignung in Deutschland erläutert. Zudem wird ein neues Modell der Kompensationsstrategien vorgestellt.