Blutrache und Strafrecht
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Die Problematik der Blutrache ist seit mehreren Jahren in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen und seitdem aus der medialen Kriminalitätsaufarbeitung nicht mehr wegzudenken. Angesichts dahinter verborgender dramatischer Familien-, Liebes- und Kulturkonflikte ist die Behandlung einer Blutrachetötung durch Rechtsprechung und Literatur seit Jahren umstritten. Während das Verhaftetsein des Täters in seiner fremdländischen sozio - kulturellen Wertvorstellung mit für uns nicht nachvollziehbaren Moral- und Wertvorstellungen in früheren Jahren als entlastend bei der Bewertung der Tat gewertet wurde, wird vom Täter heute die Beachtung der Werte- und Moralvorstellungen verlangt, die in unserer Gesellschaft herrschen. Anders gewandt: wer sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aussucht, muss sich nach den hier herrschenden Wertvorstellungen richten und kann nicht eine, an archaischen Gesichtspunkten orientierte Vergeltungstradition als Massstab menschlichen Handelns erachten. Der hierbei vollzogene Beurteilungswechsel in Rechtsprechung und Literatur bei der Frage, ob eine Tötung aus Blutrache eine Tötung aus niedrigen Beweggründen darstellt und mithin die Bestrafung wegen Mordes nach sich zieht, wird in der Studie anhand dreier Phasen dargestellt. Insbesondere wird hierbei das Phänomen der Blutrache terminologisch eindeutig vom Begriff des Ehrenmordes abgegrenzt und es werden die Unterschiede zwischen beiden Tötungsformen aufgezeigt.