Das Verhältnis von Kartell- und Lauterkeitsrecht
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Das Verhältnis von Kartell- und Lauterkeitsrecht unterlag im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte verschieden Deutungen. Bis etwa Anfang der 1980er Jahre setzte sich die Erkenntnis durch, dass beide Rechtsbereiche dasselbe Phänomen schützen: den wirtschaftlichen Wettbewerb. GWB und UWG verfolgen denselben Schutzzweck, aber haben teilweise andere Schutzrichtungen. Seither hat das Fallmaterial beträchtlich zugenommen, der Einfluss des europäischen Rechts in beiden Materien ist übermächtig geworden und scheinbar gesicherte Grundlagen des Wettbewerbsrechts – das Verhältnis von wirtschaftlichen Handlungsfreiheiten einerseits und anzustrebenden Effizienzzielen andererseits – ist ins Wanken geraten. Der viel diskutiere more economic approach im Kartellrecht und die Liberalisierung im Lauterkeitsrecht sind dafür die aufschlussreichsten Belege. Schließlich sind GWB und UWG in den vergangenen Jahren nachhaltig reformiert worden. Die Abhandlung untersucht daher das Verhältnis der Schutzzwecke unter Beachtung der wettbewerbstheoretischen Grundlagen und die Konkurrenzen von Tatbeständen – vor allem im Bereich des Behinderungswettbewerbs – und der sich annährenden Rechtsfolgen von GWB und UWG.