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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
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Zum 1. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Es betrifft alle Verträge, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden wird. Das Gesetz löst damit die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes ab. Die Arbeitshilfe enthält auch Musterverträge für die statitonäre Altenhilfe und die Behindertenhilfe. Für Träger von Einrichtungen und Diensten, die neben der Überlassung von Wohnraum auch Betreuungsleistungen erbringen (Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen u. a.) und sich daher schnell in die Rechtslage einarbeiten und diese rechtssicher umsetzen müssen.
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