Unkündbarkeitsklauseln in der Sozialauswahl
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Tarif- und einzelvertragliche Vereinbarungen zur ordentlichen Unkündbarkeit stehen wegen der mit ihnen verbundenen Drittwirkungen in der Sozialauswahl im Schnittpunkt zwischen begünstigender und belastender Regelung. Ausgehend von ihrer kündigungs(um)verteilenden Funktion zeigt der Autor, wo im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Minimum an Bestandsschutz zugunsten aller Arbeitnehmer die Grenze eines derartig erweiterten Kündigungsschutzes zu ziehen ist. Aufgelöst wird das Spannungsverhältnis zwischen den Unkündbarkeitsklauseln und dem auf Belastungsgerechtigkeit ausgerichteten Sozialauswahlgebot, indem überprüft wird, inwieweit diesen ein mit den Grundsätzen praktischer Konkordanz nicht mehr zu vereinbarendes Übermaß an Schutz zu Lasten anderer Arbeitnehmer innewohnt. Vorgeschlagen wird hierzu ein zweistufiges Vorgehen; nach einer Sozialauswahl unter den noch kündbaren Arbeitnehmern ist der Sozialstatus des so ermittelten Arbeitnehmers demjenigen der ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer gegenüberzustellen. Zeigt sich dabei ein völlig unausgewogenes Verhältnis zur Grundwertung des § 1 Abs. 3 KSchG, muss der Kündigungsausschluss unangewendet bleiben.