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Europäisches Kartellverfahrensrecht

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Jeder, der sich mit dem europäischen Kartellrecht beschäftigt, muss sich zwangsläufig mit der VO 1/2003 auseinandersetzen. Diese regelt nicht nur die Einzelheiten des Kartellverfahrens der Kommission, sondern greift auch weitgehend in die Kartellverfahren der Mitgliedstaaten (Behörden und Gerichte) ein. Sie ist der Eckstein der sog. „Modernisierung“ des europäischen Kartellverfahrensrechts. Die 2. Auflage berücksichtigt die seit dem Inkrafttreten der VO 1/2003 am 1. Mai 2005 eingetretenen Änderungen der Rechtslage, insbesondere die Mitteilung über Akteneinsicht 2005, die Bußgeld-Leitlinien und die Kronzeugenregelung von 2006 sowie das Vergleichsverfahren von 2008. Die neue Rechtsprechung der europäischen Gerichte wurde eingearbeitet. Hier sind insbesondere neue Urteile zu Verpflichtungszusagen, der Haftung für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften innerhalb von Konzernen, zu Fragen der Doppelbestrafung und zur Verjährung zu nennen. Die neue Kommentierung vertieft die Kommentierung der 1. Auflage in vielerlei Hinsicht. Besonders werden die Rolle der Grundrechte, die Beweisproblematik und die Sektorenuntersuchungen ausführlich neu kommentiert. Schließlich berücksichtigt die 2. Auflage die Änderungen der Gründungsverträge aufgrund des Vertrags von Lissabon. Dr. Georg-Klaus de Bronett war bis zum 30. Juni 2010 Referatsleiter in der Generaldirektion Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission und hat von der Vorbereitung des Weißbuchs der Kommission über die Modernisierung der Vorschriften zur Anwendung der Art. 81 und 82 EG-Vertrag bis zum Erlass der VO 1/2003 die Schaffung des neuen Rechts begleitet.

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2012

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