Unilaterale präventive Gewaltanwendung
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Die ‘präventive Selbstverteidigung’ zählt zu den umstrittensten Rechtsfiguren des modernen Völkerrechts. Epochale Veränderungen der globalen Sicherheitsarchitektur und der internationalen Konfliktrealität seit Beginn des 20. Jahrhunderts haben der Debatte inzwischen eine enorme Komplexität verliehen. In Anbetracht der politischen Brisanz – Stichwort: Präemption – leidet die fundierte dogmatische Analyse des völkerrechtlichen Status quo indes zunehmend Not. Unter eingehender Berücksichtigung der relevanten Staatenpraxis beantwortet die Untersuchung in induktiver Methode die Frage, gegen welche Akteure und in welchem Umfang das von der Charta der Vereinten Nationen geprägte Gewaltregelungsregime eine Rechtsgrundlage für ‘unilaterale präventive Gewaltanwendung’ bereit hält.