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„Res sacra“ bezeichnet Objekte, die durch religionsrechtliche Widmung dem Kult von öffentlich-rechtlich korporierten Kirchen und Religionsgesellschaften dienen. Diese „öffentlichen Sachen“ haben einen besonderen staatskirchenrechtlichen Status und genießen verfassungsrechtlichen Schutz. Die Untersuchung beleuchtet, ob es res sacrae in den neuen Bundesländern gibt, ob der öffentlich-rechtliche Status historischer res sacrae in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR erhalten blieb und welche Rechtsstellung die Kirchen in der ehemaligen DDR hatten. Zudem wird das durch Landesverfassungsrecht und Kirchenverträge geprägte Staatskirchenrecht in den neuen Bundesländern betrachtet. Anlässlich der Diskussion um die Neuerrichtung der Leipziger Universitätskirche analysieren die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen des Wiederaufbaus und der künftigen Nutzung der „Paulinerkirche“. Das Institut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e. V. unterstützt die Veröffentlichung, um den Respekt vor dem geltenden Recht in Religionsangelegenheiten zu fördern und die Rechtslage anschaulich darzustellen. Die Leipziger Universitätskirche dient dabei als Beispiel für zahlreiche weitere Wiederaufbauprojekte von Kirchengebäuden in den neuen Bundesländern.
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Res sacrae in den neuen Bundesländern, Helmut Goerlich
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- 2009
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