Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
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Am 1. Januar 2007 ist das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in Kraft getreten. Schon in den ersten Jahren seiner Geltung haben die neuen Regelungen zu einer Vielzahl an Auslegungs- und Umsetzungsfragen geführt. Der Kommentar erläutert diese und stellt die aktuelle Rechtsprechung zu allen Regelungen dar. In den Jahren 2017 und 2018 sind viele neue Regelungen des seit 2007 erschienenen Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches in Kraft getreten. Sie betreffen nicht nur die komplette Beitragsfreiheit der Halbtagesplätze in Tageseinrichtungen für Kinder ab 3 Jahren in Hessen. Auch im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hat der Gesetzgeber neue Ausführungsvorschriften erlassen. Die neue Auflage des Kommentars zeigt diese auf und schlägt Lösungen vor, um eine praxisgerechte Anwendung aller Vorschriften zu ermöglichen. Die Kommentierung vermittelt aktuell alle wesentlichen Informationen zu den neuen hessischen Regelungen sowie über die (förder-)rechtliche und fachliche Situation in Hessen. Die Vorschriften erläutert der Kommentar praxisnah und verständlich. Die Rechtsprechung wurde bis Januar 2019 berücksichtigt. Die wichtige Hilfe für Krippen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Eltern, Tagesmütter und -väter, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Gerichte, Anwälte, Bildungsinstitute, mit Kindererziehung, -betreuung oder -bildung befassten Institutionen und andere interessierte Personen. Ass. jur. Michael Hofmeister ist beim Hessischen Städtetag in Wiesbaden insbesondere zuständig für die Bereiche Kinder, Jugend, Sport, Soziales sowie Integration und daher „hessenweit“ stets mit aktuellen Rechtsfragen aus der Praxis befasst.