Allgemeiner Bestandsschutz und Arbeitsmarkt
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Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz und das diesen zumindest teilweise unterlaufende Befristungsrecht stehen seit jeher im „Verdacht“, beschäftigungsfeindlich zu sein. Vielfach wird daher nicht nur in der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Literatur die Deregulierung bis hin zur Abschaffung gefordert. Diese Sozialstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen hielten Arbeitgeber davon ab, eigentlich notwendige Arbeitskräfte einzustellen, da sie befürchten müssten, sie nicht oder nur gegen Zahlung einer immensen Abfindung wieder loszuwerden. Neben der Rigidität sei der Kündigungsschutz mit unbestimmten Rechtsbegriffen übersäht, die das Recht unkalkulierbar machen würden. Diese lediglich auf bloßen Vermutungen basierenden Behauptungen haben bereits zu diversen „Reformen“ im Sinne der „Deregulierer“ geführt und es ist angesichts kontinuierlich auftretender Krisen zu erwarten, dass weitere Einschnitte in Arbeitnehmerpositionen folgen werden. Anstatt einer ausschließlich juristisch-dogmatischen Betrachtungsweise schlägt der Autor einen interdisziplinären Untersuchungsweg ein, der die Legitimation dieser und möglicher zukünftiger Deregulierungsvorhaben unter Betrachtung der beschäftigungspolitischen, arbeitsgerichtlichen und finanziellen Wirklichkeit unter Heranziehung sämtlicher einschlägiger empirischer Forschungsergebnisse kritisch unter die Lupe nimmt. Dabei kommt er zu der nachvollziehbaren und unumstößlichen Erkenntnis, dass insbesondere der allgemeine und besondere Kündigungsschutz nicht beschäftigungsfeindlich ist und relativ wenig Kosten und Gerichtsverfahren verursacht, sondern vielmehr eine sinnvolle rechtliche Rahmenbedingung darstellt.