Der weströmische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern
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Der Kolonat ist zunächst ein Phänomen der Spätantike. Er war eine Form der zeitlich unbeschränkten vererblichen Bodenpacht. Die personenrechtlich freien Kolonen wurden im Lauf der Entwicklung zu Pächtern, die zwischen Freiheit und Sklaverei standen. Zur Verhinderung der Landflucht und zur Sicherung des Steueraufkommens wurden sie an den Boden gebunden. Sie durften weder von dem gepachteten Land entfernt werden, noch es selbst verlassen. Ferner wurden sie dem Züchtigungsrecht des Grundherrn unterworfen und hinsichtlich der Eheschließung eingeschränkt. Im Unterschied zu den Sklaven konnten die Kolonen jedoch privates Eigentum erwerben. Die Kolonen im Frühmittelalter sind durch zahlreiche Quellenaussagen bezeugt. Der Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses lag bislang aber auf der Erforschung des Kolonats in der Spätantike. Der frühmittelalterliche Kolonat, seine Erscheinungsformen und Entwicklungstendenzen sind nur in Ansätzen ausgelotet worden. Eine vertiefende Untersuchung, welche den Entwicklungen zusammenhängend von der Spätantike bis in das Frühmittelalter unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede nachgeht, fehlt völlig. Diese Lücke schließt die Studie. Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen dem spätantiken und dem frühmittelalterlichen Kolonat werden aufgezeigt. Die rechtliche und soziale Stellung der Kolonen vom 4. bis zum 9. Jahrhundert wird detailliert dargestellt. Dabei bietet die Untersuchung zahlreiche neue Befunde, etwa zum personenrechtlichen Status, zur Eheschließung oder zur Nachkommenschaft der Kolonen. Die Auseinandersetzung mit den Quellen ergab überdies wichtige Konkretisierungen in Bezug auf die allgemeine Entwicklung des Kolonats in Spätantike und Frühmittelalter. So konnten die Kolonen differenziert nach Rechtsstatus in die spätantike Gesellschaftsordnung eingeordnet und die Personengebundenheit der Abgabenpflicht genau bestimmt werden. Vor allem aber wird der Nachweis geführt, dass die in römischer Tradition stehenden Kolonen als Romanen (Gallorömer) bis in die Karolingerzeit nach römischem Recht veranlagt waren. Dadurch bestand der Kolonat bis ins 9. Jahrhundert fort.