Die Handymastensteuer
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Die Studie beschäftigt sich mit der Besteuerung von Mobilfunkantennen, aus den Medien besser bekannt als Handymastensteuer. Aufhänger der Arbeit ist die kommunale Besteuerung der Handymasten in Belgien und die im Jahre 2005 geplante Besteuerung der Handymasten in Niederösterreich. Motivation für die Erhebung der Handymastensteuer war zum einen die Konzentration der Mastenstandorte zur Verhinderung der weiteren Verschandelung der Umwelt und zum anderen durch die Konzentration der Standorte möglicherweise eine Reduktion der elektromagnetischen Strahlung zu erreichen. Unter Strahlenschutzgesichtspunkten sind die Handymasten in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Zur Errichtung einer Infrastruktur für das neue UMTS-Netz werden in den nächsten Jahren ca. weitere 80.000 Handymasten errichtet. Nach einer im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz jährlich durchgeführten bundesweiten Umfrage von 2003 bis 2006 zeigten sich 30 % der Bevölkerung stark besorgt im Hinblick auf hochfrequente elektromagnetische Felder. Neben den thermischen Effekten wie der Erwärmung des Körpergewebes durch die Strahlenexposition, geraten zunehmend auch die weitgehend unerforschten athermischen Effekte, wie die Förderung von Krebs oder negative Auswirkungen auf das Schlafverhalten, in den Blickpunkt von Wissenschaft und Öffentlichkeit. Eine gesundheitliche Schädigung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder der Mobilfunkkommunikation ist nach derzeitigem Wissensstand zwar eher unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen. Unter diesem Aspekt kann die Handymastensteuer auch zu Lenkungszwecken eingesetzt werden. Die Erhebung von Steuern durch den Staat dient zwar vor allem der Erzielung von Einnahmen. Neben dieser klassischen Funktion können mit der Steuererhebung aber auch andere (Lenkungs-) Zwecke verfolgt werden. Der eigentliche Hauptzweck der Finanzierung von Staatsaufgaben kann dabei soweit zurücktreten, dass er nur noch Nebenzweck ist und umgekehrt der eigentliche Nebenzweck in den Vordergrund tritt. Die von einer solchen Abgabenerhebung ausgehende Lenkungswirkung soll den Steuerpflichtigen dahingehend beeinflussen, dass er sich entsprechend dem jeweiligen Lenkungszweck verhält. Umweltabgaben sollen einen Beitrag dazu leisten, der Übernutzung von Umweltressourcen durch eine Verteuerung entgegen zu wirken, indem durch lenkende Abgaben bisher unentgeltlich nutzbare Umweltgüter durch eine Verteuerung verknappt werden. Lenkungsabgaben wie die Handymastensteuer arbeiten also mit einem finanziellen Anreiz, ohne ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorzuschreiben.