Die so genannte Annexkompetenz im Strafverfahrensrecht
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Dürfen Polizisten einen Bürger zur Entnahme einer Blutprobe (nach § 81a StPO) gegen seinen Willen festhalten, auch wenn dies in der maßgeblichen Rechtsbestimmung nicht ausdrücklich erlaubt ist? Um Streitfälle wie diesen geht es bei der so genannten Annexkompetenz im Strafverfahrensrecht. Ob Behörden individuelle Rechte des Einzelnen ohne Rechtsgrundlage beschneiden dürfen, um rechtmäßige Eingriffe umzusetzen, ist in diesen Fällen durchaus umstritten. Silke Kratzsch untersucht, wie sich diese Praxis mit verfassungsrechtlichen Vorgaben wie dem Vorbehalt des Gesetzes, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip und dem Zitiergebot vereinbaren lässt. Weitere Nebeneingriffe sieht sie dabei weder über den gesetzlich geregelten Haupteingriff hinaus im Wege eines Analogieschlusses für gerechtfertigt an, noch werden sie grundsätzlich über die Norm für den Haupteingriff selbst als rechtmäßig betrachtet. Dass klar geregelte Annexbefugnisse in der Strafprozessordnung zu einer Übernormierung führen könnten, ist eine unbegründete Furcht. Als Beleg dafür arrondiert die Autorin ihre Arbeit mit Vorschlägen zur neuen Regelungstechnik für die diskutierten Normen.