Die Bindungswirkung des Interessenausgleichs und seine Fortgeltung nach einem Betriebsübergang
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Die Durchführung von Umstrukturierungen stellt eine wichtige und notwendige Aufgabe der Unternehmerschaft dar, um auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Den beteiligten Betriebsräten stehen in den Fällen, in denen es sich hierbei um eine Betriebsänderung handelt, als Instrumente zur Regulierung der Interessenausgleich und der Sozialplan zur Verfügung. Während über die Rechtsnatur und die Bindungswirkung des Sozialplans weitgehend Einigkeit besteht, fehlt es für den Interessenausgleich an einer Regelung im BetrVG. Die Untersuchung versucht eine Antwort auf die Rechtsfrage nach der Bindungswirkung eines Interessenausgleichs zu geben. Daneben wird auf die Frage eingegangen, wie bzw. ob ein Interessenausgleich auch den Erwerber eines Betriebes bindet.
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Die Bindungswirkung des Interessenausgleichs und seine Fortgeltung nach einem Betriebsübergang, Alexander Krol
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Die Bindungswirkung des Interessenausgleichs und seine Fortgeltung nach einem Betriebsübergang
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Alexander Krol
- Verlag
- Kovač
- Erscheinungsdatum
- 2010
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3830049331
- ISBN13
- 9783830049333
- Reihe
- Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Durchführung von Umstrukturierungen stellt eine wichtige und notwendige Aufgabe der Unternehmerschaft dar, um auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Den beteiligten Betriebsräten stehen in den Fällen, in denen es sich hierbei um eine Betriebsänderung handelt, als Instrumente zur Regulierung der Interessenausgleich und der Sozialplan zur Verfügung. Während über die Rechtsnatur und die Bindungswirkung des Sozialplans weitgehend Einigkeit besteht, fehlt es für den Interessenausgleich an einer Regelung im BetrVG. Die Untersuchung versucht eine Antwort auf die Rechtsfrage nach der Bindungswirkung eines Interessenausgleichs zu geben. Daneben wird auf die Frage eingegangen, wie bzw. ob ein Interessenausgleich auch den Erwerber eines Betriebes bindet.