Diplomatischer und konsularischer Schutz für Unionsbürger
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Nach Art. 20 EG-Vertrag genießen die Unionsbürger in Drittstaaten den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaates, sofern ihr eigener Staat dort keine Vertretung besitzt. Auch wenn diese Vorschrift in der Praxis bisher wenig Anwendung findet und vielen Unionsbürgern nicht bekannt ist, so besitzt sie doch eine immense Bedeutung. Nur in drei Ländern der Erde sind alle EU-Mitgliedstaaten vertreten, in vielen Ländern gibt es nur sehr wenige Vertretungen. Reisen von Unionsbürgern sind dagegen, gerade auch zu wirtschaftlichen Zwecken, sehr häufig. Die äußerst praxisrelevante Vorschrift wirft aber Konflikte mit dem klassischen Völkerrecht auf, nach dem die Ausübung diplomatischen Schutzes in der Regel nur dem Heimatstaat zukommt. Dieses Buch enthält die Ergebnisse einer Untersuchung zu den genannten Problemen und Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des allgemeinen Völkerrechts durch die europarechtliche Regelung.