Internationales Vertragsrecht für freie Berufe
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Von „Freien Berufen“ zu sprechen ist aus juristischer Sicht ein Euphemismus. Rechtlich gesehen sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten in vieler Hinsicht durch nationales, spezielles Berufsrecht eingeschränkt. Doch in der vernetzten Welt zählen Staatsgrenzen auch für Freiberufler immer weniger. Immer häufiger gehen sie internationale Rechtsbeziehungen ein. Nur bleibt oft strittig, welches Recht dabei gilt. Maria Bairlein geht dieser Frage auf Grundlage der ab Dezember 2009 geltenden Rom I-Verordnung nach. Diese vereinheitlicht europaweit die Ermittlung des auf internationale Verträge anzuwendenden Rechts. Eingehend behandelt sie Probleme, die sich mit der neuen Rechtsgrundlage stellen, und arbeitet Besonderheiten für die Angehörigen Freier Berufe heraus. Fraglich ist vor allem, inwieweit die freiberuflichen Gebührenordnungen bei internationalen Verträgen abgewählt werden können. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Internets steigt auch die Anzahl der freiberuflichen Teledienstleistungen. Technisch kann ein Chirurg in den USA heute mit den Instrumenten der Telemedizin Patienten in Deutschland operieren. Die Frage nach dem in diesem Fall auf den Arztvertrag anzuwendenden Recht wirft spannende international-privatrechtliche Probleme auf. Denn das anwendbare Recht bestimmt, welche vertraglich geschuldeten Pflichten der Freiberufler hat.