Die Vereinheitlichung des internationalen Ehegüterrechts in Europa
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Im Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europäischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz zur Vornahme von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden Kollisionsnormen eingeräumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen Ehegüterrecht hat die Europäische Kommission am 17.07.2006 ein Grünbuch vorgelegt. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grünbuch angestoßenen Diskussion und will anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende praktische Schwierigkeiten bei der Bewältigung ehegüterrechtlicher Fragestellungen mit Auslandsberührung aufmerksam machen sowie Vorschläge für die Ausgestaltung der geplanten Verordnung unterbreiten.