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Der Mensch im Mittelpunkt

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Unter dem Stichwort „Der Mensch im Mittelpunkt“ beschäftigte sich der 11. Vormundschaftsgerichtstag in Erkner im Herbst 2008 u. a. mit der Frage, wie Selbstbestimmung und Teilhabe rechtlich betreuter Menschen gewährleistet werden kann. Leitend war dabei der Gedanke, dass nachhaltige Qualität nur erreicht werden kann, wenn der der Betreuung bedürfende Mensch tatsächlich im Mittelpunkt steht. Die Diskussion um Strukturen im Betreuungswesen und um rechts- und sozialpolitische Perspektiven wurde fortgesetzt. Besonderer Erwähnung bedarf die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die die Frage, wie Selbstbestimmung und Teilhabe umgesetzt werden können, in nächster Zeit voraussichtlich maßgeblich mit bestimmen wird. In diesem 10. Band der Reihe finden Sie alle Vorträge und Teilplenen der Fachtagung sowie die Ergebnisse des Workshops „Standards für die Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG“, der am 6. Oktober 2008 in Göttingen unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Volker Lipp stattgefunden hat.

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2010

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