Systematischer Kommentar zu den Lissabon-Begleitgesetzen
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Das demokratische Prinzip verlangt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Parlament ein maßgeblicher Einfluss auf die Rechtssetzung auf der europäischen Ebene zukommen muss. Infolge der Lissabon-Entscheidung des Gerichtes hat der deutsche Gesetzgeber im Sommer 2009 die entsprechenden Beteiligungsrechte des Bundestages und der Länder komplett neugefasst. Das neue Integrationsverantwortungsgesetz des Bundes wurde dabei mit den bestehenden, aber ebenfalls grundlegend überarbeiteten Gesetzen über die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundestag bzw. des Bundes mit den Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union verzahnt. Der Gehalt der einzelnen Bestimmungen erschließt sich daher erst aus einer systematischen Betrachtung, bei der auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die einschlägigen Regelungen der Unionsverträge einbezogen werden. Die hier vorgelegte Kommentierung erläutert das komplexe Verfahren und zeigt sowohl die praktischen Probleme als auch die zahlreichen Rechtsfragen auf, die sich im Zusammenhang mit den sogenannten „Lissabon-Begleitgesetzen“ ergeben.