Die Investmentaktiengesellschaft in ihrer Eignung für börsengehandelte Fonds (ETF)
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Die Investmentaktiengesellschaft unterlag in den letzten Jahren ständigen Veränderungen. Erst durch das neue Investmentänderungsgesetz, welches Ende 2007 erlassen wurde, brachte der deutsche Gesetzgeber frischen Wind in das verstaubte Gewand der Investmentaktiengesellschaft (InvAG). Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentgesetzes am 28. Dezember 2007 durch das Investmentänderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die InvAG für diverse Fondsarten zu verwenden, welche geeignet sind, an einem deutschen und innereuropäischen Börsenplatz gehandelt zu werden. Bislang wurden die in Deutschland zugelassenen ETFs mit unterschiedlichen Investmentvehikeln gegründet. Prominenter Vertreter ausländischer Investmentvehikel für in Deutschland gehandelte ETFs, ist die luxemburgische SICAV. In der Vertragsform sind bereits einige ETFs nach dem deutschen Investmentgesetz errichtet worden. Hingegen ist bisher noch kein ETF in der Gesellschaftsform nach dem deutschen Investmentrecht gegründet worden. Dieses Buch beschreibt und erläutert die wichtigsten Aspekte, die zwingend notwendig sind, damit ETFs nach dem deutschen Investmentgesetz in der Gesellschaftsform einer InvAG aufgelegt werden können.