Mietminderungstabelle
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Zum Werk In diesem Buch werden zunächst die Grundlagen der mietrechtlichen Gewährleistung dargestellt. Dabei wird - der subjektive Mangelbegriff auch an Hand typischer Fallgestaltungen erläutert - dargestellt, wann die Minderung ausgeschlossen ist - auf die verschiedenen in der Praxis vorkommenden Berechnungsmethoden eingegangen Die Feststellung der Mietminderung ist in Deutschland fast ausschließlich Richterrecht. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, diese Rechtsprechung zu kennen, um sich bei der Mietminderung nicht zu vergreifen. Hier bietet das vorliegende Buch eine systematische Hilfe. Dabei geht es nicht nur um die richtige Quote, sondern auch um die Feststellung, ob die ausgeurteilten Fälle mit dem eigenen Fall vergleichbar sind. Über 1800 Urteile - darunter mehr als 300 seit der letzten Auflage neu hinzugekommene - zur Mietminderung wurden ausgewertet und in verschiedenen Tabellen zusammengefasst. Insgesamt stehen folgende Tabellen zur Verfügung: - Minderungsquoten nach Art des Mangels - Entscheidungen zugeordnet zum jeweiligen Spruchkörper - Entscheidungen sortiert nach Art des Mangels und Gericht - Entscheidungen sortiert nach Gericht und Minderungsquote - Entscheidungssammlung sortiert nach Minderungsquoten Sondertabellen helfen die Suche nach sehr häufig vorkommenden Mängeln noch konkreter zu gestalten. Das Buch ist deshalb nicht nur für Anwälte, Richter und Rechtsberater eine wertvolle Hilfe, um schnell und zielsicher die Rechtsprechung zur Minderungshöhe bei einem bestimmten Mangel richtig einschätzen zu können, es ist auch für Vermieter und Mieter eine wichtige Orientierung. Vorteile auf einen Blick - übersichtliche Tabellendarstellung - über 300 neue Entscheidungen aufgenommen - Einleitung von Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Zur Neuauflage Die 4. Auflage enthält u. a. aktualisierte Sondertabellen zu häufigen Mängeln wie Lärm, Wohngiften und Mängeln an Fenstern. Außerdem wurden insgesamt nunmehr über 1800 Urteile ausgewertet. Zielgruppe Für Mietrichter und Mietrechtsanwälte, aber auch für Vermieter und Mieter selbst sowie für die Interessenverbände beider Seiten (Mietervereine, Hausbesitzervereine, Verbraucherverbände etc.).