Effet utile und individuelle Rechte im Recht der Europäischen Union
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Die Arbeit nimmt eine Systematisierung der vermeintlichen Zauberformel des EuGH, dem „effet utile“ vor. Hierfür zeichnet sie nach, wie effet utile im Völkerrecht als Auslegungsgrundsatz funktioniert. Darauf aufbauend entwickelt sie verschiedene Wirkungsmodi im Unionsrecht, denen sich jeweils Fallgruppen der EuGH-Rechtsprechung zuordnen lassen. Neben einem Wirksamkeits- und einem Nützlichkeitsmodus, den effet utile im Völkerrecht wie im Unionsrecht einnehmen kann, identifiziert die Arbeit einen gemeinschaftsspezifischen Wirkmodus. Er übersetzt einen Effektivitätsbegriff, der sich komplementär aus Wirksamkeits- und Individualschutzgedanken speist, auf die Auslegungsebene. Zum Nachweis leuchtet die Arbeit die Begründungslinien individueller Rechte im Unionsrecht aus und stellt sie in den Kontext einer individualschützenden Auslegungstendenz des EuGH. Sie kann so der These widersprechen, der EuGH instrumentalisiere den Einzelnen zur Durchsetzung der Rechtsordnung. Das ausgemachte Effektivitätsprinzip lässt sich letztlich auf das Charakteristikum der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft zurückführen.