Beamtenstatusgesetz
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Der Kommentar ist dem Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Das Werk enthält ein informatives Vorwort, dem sich eine Inhaltsübersicht sowie ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis anschließen. Vor dem Gesetzestext im Zusammenhang werden in einer Einführung die Historie, die Gesetzesentstehung und der Inhalt des Beamtenstatusgesetzes aufgezeigt. Anschließend werden die einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes erläutert. Die Verfasser orientieren sich dabei vor allem auch an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern. Die Beiträge sind daher praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht dem Benutzer, sich den Inhalt des Werkes noch besser zu erschließen. Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen Aufgabenvollzug, denn ab sofort müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich als wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere an Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, an Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende. Die AutorInnen: Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und Renate Zentgraf lehren an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden. Dr. Reinhard Rieger leitet das Beamtenrechtsreferat im zentralen Personalamt beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Erich Seeck war viele Jahre Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein •