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Der Auskunftsanspruch im Zivilrecht

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Der Zugang zu Informationen ist wesentlich, wenn „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ bedeuten soll. Sobald zwischen zwei Personen ein Informationsgefälle besteht, stellt sich die Frage, ob die gewünschten Informationen von Gesetzes wegen zur Verfügung zu stellen ist. Für den Rechtsanwender von Bedeutung sind insoweit nicht nur die ausdrücklichen Auskunftsansprüche des BGB, sondern auch der „allgemeine“ Auskunftsanspruch, den die Rechtsprechung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ableitet. Sie hat hierfür eine sogenannte Zauberformel entwickelt, die inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt ist. Die Arbeit unterzieht das Ergänzungssystem aus geschriebenen und ungeschriebenen Auskunftsansprüchen einer umfassenden Bestandsaufnahme. Ausgehend von der Überlegung, dass die dogmatische Anbindung des „allgemeinen“ Auskunftsanspruchs an § 242 BGB nicht zu überzeugen vermag, stellt die Verfasserin alternative Lösungsansätze für die positiv-rechtliche Verankerung vor. Basierend auf dem verbindenden Rechtsgedanken der Auskunftsansprüche und den Erkenntnissen aus der Schuldrechtsreform mündet das Werk in einem Regelungsvorschlag für einen „allgemeinen“ Auskunftsanspruch in § 259 BGB n. F.

Buchvariante

2010, paperback

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