Versöhnung durch strafrechtliche Aufarbeitung?
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In den letzten Jahren erlangt neben dem International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY) zunehmend auch die nationale Gerichtsbarkeit Bedeutung bei der Verfolgung von zwischen 1992 und 1995 in Bosnien und Herzegowina begangenen Kriegsverbrechen. Die Öffentlichkeit ist jedoch nur in geringem Maße über die Tätigkeit der gerichtlichen Institutionen informiert und steht diesen überwiegend negativ gegenüber. Eine Darstellung der grundlegenden Ziele strafrechtlicher Aufarbeitung, sowie der Situation in Bosnien und Herzegowina, zeigt die dafür verantwortlichen Versäumnisse auf. Diese liegen insbesondere in der verspäteten und unzureichenden Implementierung von Maßnahmen zur Einbindung der Bevölkerung in die strafrechtlichen Prozesse.