Das Recht auf Zugang zu Informationen und auf ihre Verwertung nach der europäischen REACH-Verordnung
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Gegenstand der Untersuchung sind die Rechte auf Informationszugang und Informationsnutzung im Bereich der europäischen Chemikalienpolitik nach Einführung der REACH-Verordnung. Hier besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der betroffenen Unternehmen auf Schutz ihrer Daten und den mit REACH verfolgten Zielen auf Schutz von Umwelt, Mensch und Tier. Diese Ziele sollen unter anderem durch die Transparenz der Daten gegenüber der Öffentlichkeit und die Verwertung von Prüfnachweisen zugunsten anderer REACH-Anwender erreicht werden. Dieses Spannungsverhältnis hatte der REACH-Verordnungsgeber bei Erlass in gemeinschaftsrechtskonformer Weise aufzulösen. Geprüft wird die Frage, ob die Konfliktfelder bei der Datentransparenz und der Datenteilung zu einem zweckmäßigen und vor allem rechtmäßigen Ausgleich im Sinne der praktischen Konkordanz gebracht worden sind. Bei dieser Beurteilung ist die rechtliche Ausgestaltung der betreffenden Regelungen der REACH-Verordnung insbesondere an den europäischen Grundrechten gemessen worden.