Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abgabenordnung
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Verbindliche Auskünfte im Steuerrecht sollen Planungssicherheit bei unklaren Steuergesetzen schaffen, indem die Finanzbehörde die steuerliche Behandlung eines geplanten Sachverhaltes zusagt. Nach langer Anerkennung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen wurde dieses praktisch sehr bedeutsame Instrument im Jahre 2006 gesetzlich geregelt (§ 89 Abs. 2 Abgabenordnung, Steuer- Auskunftsverordnung) und mit einer Gebührenpflicht (§ 89 Abs. 3-5 Abgabenordnung) versehen. Die Arbeit analysiert – nach Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen geordnet – die Antrags- und Erteilungsvoraussetzungen, die Wirkungen und die Gebührenpflicht. Zu vielen bisherigen und neuen Zweifelsfragen wird dezidiert Stellung genommen, insbesondere Verwaltungsanweisungen werden kritisch hinterfragt. Schwerpunktmäßig werden besondere Fälle der Antragstellung (Personengesellschaften, Gründungsfälle), die neue Zuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern, die Wirksamkeit und Korrektur verbindlicher Auskünfte sowie die Gebührenpflicht behandelt.