Dispositives Vertragsrecht
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Vertragsakteure schöpfen ihr autonomes Gestaltungspotential regelmäßig nicht aus. Beschränkte kognitive Fähigkeiten sowie Transaktionskosten sind nur einige der Faktoren, die den Abschluss „vollständiger“ Verträge verhindern. Der Staat hat daher die privatautonome Gestaltungsmacht fördernd zu unterstützen, indem er dem Rechtsverkehr optionale Regelungsmuster anbietet. Die Existenz solchen dispositiven Rechts ist praktische Funktionsbedingung moderner Rechtsordnungen, die auf dem Prinzip der Privatautonomie gründen. Johannes Cziupka befasst sich mit dem bis dato ungeklärten genauen Funktionsradius dieses Rechts und geht der Frage nach, wie es inhaltlich optimal ausgestaltet sein sollte. Um die Wirkungsweisen und Qualitätsmerkmale dispositiven Rechts aufzudecken, wendet er rechtshistorische, -theoretische, -philosophische und insbesondere auch -ökonomische Untersuchungsmethoden an.