Class Actions zur Durchsetzung des europäischen Kartellrechts
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Die class action ist aus den USA bekannt. Ländern mit kontinentaleuropäischer Tradition wie Deutschland ist sie dagegen traditionell fremd. Um die private Durchsetzung des europäischen Kartellrechts zu stärken, plant die Europäische Kommission, class actions bzw. vergleichbare Formen kollektiven Rechtsschutzes einzuführen. Vor diesem Hintergrund entwickelt Lilly Fiedler konkrete Regelungsvorschläge für entsprechende kollektive Rechtsschutzformen. Dafür analysiert sie zunächst die unterschiedlichen Ausgestaltungen kollektiver Rechtsschutzformen in den USA und nach den Vorschlägen der Kommission. Den Schwerpunkt ihrer Untersuchung legt sie dann auf die Klärung der Frage, ob und wie es möglich ist, kollektive Rechtsschutzformen in das deutsche Prozessrecht zu integrieren. Dabei setzt sie sich mit der Missbrauchsgefahr, den verfassungsrechtlichen Problemen und der Gefahr von Systembrüchen auseinander.