Latente Steuern
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Die Bilanzierung latenter Steuern nach handelsrechtlichen Vorschriften ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; kurz: BilMoG) neu geregelt worden. Die Problematik wird u. a. durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG verschärft. Dadurch wird es in der Praxis vermehrt zu Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz kommen, die ja die Entstehungsursache für latente Steuern sind. Das Ziel dieses Werkes ist die Betrachtung der latenten Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzelabschluss einer Personengesellschaft. Ein Schwerpunkt ist die Vorstellung des neuen temporary-Konzeptes für die Ermittlung der latenten Steuern sein, inklusive eines Vergleiches zum bisher in Deutschland angewendeten timing-Konzept. Des Weiteren soll diese Arbeit die Frage beantworten, ob und inwieweit latente Steuern bei Personengesellschaften zu berücksichtigen sind. Themenschwerpunkt wird anschließend die Anwendung in den Ergänzungs- und Sonderbilanzen einer Personengesellschaft sein. Darüber hinaus werden das Aktivierungs- und Saldierungsverbot, die Ausschüttungssperre und die zusätzlichen Anhangsangaben ausführlich erläutert. Zur Abgrenzung wird nur auf den Einzelabschluss von Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) eingegangen. HB II Anpassungen für Konzernabschlüsse, steuerliche Organschaften und Besonderheiten für Kapitalgesellschaften werden nicht behandelt.